Häufige Fragen und Antworten
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellten Fragen rund um alle Belange des Deutschen Mieterbunds Hannover. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne per E-Mail oder Telefon.
Allgemeine Fragen und zur Neumitgliedschaft
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- Entstehen mir im Rahmen der Mitgliedschaft weitere Kosten? Zusatzkosten? Extrakosten?
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Nein: Im Rahmen der Mitgliedschaft entstehen keine weitere Gebühren.
Ja, im Rahmen der Mietrechtsschutzversicherung: Dort wird pro Klagefall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 Euro zu Ihren Lasten fällig, wenn Sie Klage gegen Ihren Vermieter erheben oder verklagt werden. Bei gewonnenem Verfahren werden Ihnen die Kosten erstattet. - Entstehen mir Kosten für die Führung von Schriftwechsel mit meinem Vermieter? Schreibgebühr?
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Nein. Zur Zeit erhebt der DMB Hannover für den außergerichtlichen Schriftwechsel mit dem Vermieter keine Schreibgebühren.
- Hilft der DMB-Hannover auch, wenn ich ein Haus gekauft habe?
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Nein. Wenn Sie ein eigenes Haus bewohnen, dann ist eine Mitgliedschaft beim DMB Hannover nicht sinnvoll bzw. überflüssig. Sie können allerdings Fördermitglied bleiben gegen Zahlung des Beitrages ohne Rechtsschutzprämie, haben allerdings keine Mitgliedsrechte, d. h. können keine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und haben bei Mitgliederversammlungen kein Stimmrecht.
- Hilft der DMB-Hannover auch, wenn ich eine Eigentumswohnung besitze?
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Ja. Sie können sich bezüglich Nachbarschafts- und Verwaltungsangelegenheiten von uns beraten lassen und gegebenenfalls Eigenbriefe verfassen lassen. Eigenbriefen lauten auf Namen der Mitglieder und werden nicht auf DMB-Briefpapier verfasst. Da Sie als Eigentümer einer Wohnung kein Mieter sind, läuft Ihre Mitgliedschaft ohne Mietrechtsschutzversicherung!
- Kann ich eine Mitgliedschaft ohne die Mietrechtsschutzversicherung abschließen?
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Ja, aber nur dann, wenn Sie eine eigene Mietrechtsschutzversicherung besitzen ODER die eigene Eigentumswohnung bewohnen. Dann wird Ihnen eine Mitgliedschaft ohne RSV eingerichtet. Trifft weder das Eine noch das Andere zu, wird die Mitgliedschaft satzungsgemäß inklusive der RSV-Versicherung begründet.
- Kann ich gegen Gebühr eine Auskunft erhalten?
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Nein. Das Rechtsdienstleistungsgesetz untersagt Vereinen, gegen eine einmalige Gebühr zu beraten. Es darf nur im Rahmen einer bezahlten Mitgliedschaft Beratung und Schriftwechsel erfolgen.
- Kostet die Partnermitgliedschaft extra?
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Nein. Das Partnermitglied wird als beitragsfreies Vollmitglied geführt, solange mit dem Hauptmitlgied eine gemeinsame Wohnung bewohnt wird. Trennen sich die Mitglieder, wird ihm automatisch eine eigene, kostenpflichtige Mitgliedschaft eingerichtet. Wird diese Einzelmitgliedschaft nicht gewünscht, muss fristgerecht eine schriftliche Kündigung eingereicht werden, was frühestens zum Ende der Mindestmitgliedsdauer möglich ist.
- Muss mein/e Mann/Frau/MitbewohnerIn auch Mitglied werden?
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Eine Partnermitgliedschaft sollte beantragt werden, sofern die beiwohnende Person ebenfalls den Mietvertrag unterschrieben hat. Anderenfalls trägt die Mietrechtsschutzversicherung im Streitfall NICHT die gesamten Kosten des Verfahrens (ausgenommen ist dabei die Selbstbeteiligung von 150,00 Euro pro Streitfall).
- Vertritt der DMB-Hannover mich auch vor Gericht?
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Nein. Der DMB Hannover e.V. ist ein Verein. Vereine dürfen Sie vor Gericht nicht vertreten.
- Wann greift die Mietrechtsschutzversicherung? Was muss ich beachten?
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Die RSV hat eine Wartefrist von 3 Monaten ab Eintrittdatum. Alles, was während und vor dieser Zeit als Schadensereignis gilt, wird von der RSV im Streitfall nicht bezahlt.
WICHTIG: Bevor die RSV in Anspruch genommen werden kann, MUSS zwingend über den DMB Hannover e.V. der Versuch einer außergerichtliche Einigung mit dem Vermieter angestrebt worden sein. (Beratung/Schriftwechsel/etc.). Suchen Sie daher ohne Rücksprache mit dem DMB Hannover e.V. keinen Rechtsanwalt eigenmächtig auf! - Warum ist eine Mietrechtsschutzversicherung notwendig?
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Vereine dürfen ihre Mitglieder vor Gericht nicht vertreten. Wenn der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt, muss Klage erhoben werden. Die damit verbundenen Kosten werden von der Mietrechtsschutzversicherung getragen, wobei eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 Euro je Streitfall von den Mitgliedern übernommen werden muss ( Siehe dazu Merkblatt der RSV).
- Welche Kündigungsfrist habe ich?
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Satzungsgemäß kann die Mitgliedschaft immer nur zum Ende des Jahres beendet werden, jedoch nicht vor der Mindestmitgliedschaft von 2 Jahren. Die Mitgliedschaft kann mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist (Eingang der Kündigung beim Verein bis spätestens 30. September) beendet werden. Geht die Kündigung nicht fristgerecht ein, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Kalenderjahr. Wir empfehlen die Kündigung per Einwurfeinschreiben an den DMB Hannover zu richten, da das Mitglied im Zweifel in der Beweispflicht liegt, dass er/sie die Kündigung zugestellt hat.
- Wer trägt die Kosten für Gutachter, die der DMB Hannover e.V. empfiehlt?
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Wenn Sie einen Gutachter konsultieren, den der DMB Hannover zu Sonderkonditionen empfiehlt, müssen Sie dessen Gebühren selbst tragen. Diese sind im Jahresbeitrag nicht enthalten. Für die Inhalte der Gutachten ist ausschließlich der Gutachter verantwortlich. Der DMB Hannover e.V. übernimmt keine Haftung.
- Wer überwacht die Fristen in meinem laufenden Verfahren gegen meinen Vermieter?
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Die Überwachung von Fristen liegt in der Verantwortung der Mitglieder. Wie lange die gesetzlichen Fristen im Einzelfall sind, kann von den Juristen beantwortet werden.
Es werden keine Briefe vom DMB Hannover an den Vermieter gerichtet, ohne Rücksprache mit den Mitgliedern zu halten. Umgekehrt muss der DMB Hannover auch nicht darüber informiert werden, wenn z.B. Vermieter und Mieter eine Einigung erwirkt haben. Der DMB Hannover wird gegenüber dem Vermieter nur dann aktiv, wenn er von den Mitgliedern in jedem einzelnen Fall dazu aufgefordert wird.
Fragen Thema zum Thema: Termine
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- Kann ich ohne Termin eine Beratung bekommen?
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Bei einigen unserer Geschäfts- und Außenstellen ist eine terminlose Beratung möglich. Ob die von Ihnen gewünschte Beratungsstelle davon betroffen ist, erfahren Sie HIER
- Wie lange dauern die Termine? Wieviel Zeit habe ich pro Beratung zur Verfügung?
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Die Beratungstermine sind in den Beratungsstellen, wo eine vorherige Terminvereinbarung zwingend ist, sind die Termine 20-minütig. Während der Beratung wird vom Juristen auf Wunsch ein Schreiben diktiert. Eine gute Vorbereitung trägt daher erheblich zu einer zufriedenstellenden Beratung bei. Ob die von Ihnen gewünschte Beratungsstelle einer zwingenden Terminvereinbarung unterliegt, erfahren Sie HIER
- Wie lange dauert es, bis ich einen Termin bekomme?
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Bei der Terminvergabe muss mit einem Vorlauf von ca. einer Woche gerechnet werden. Termine können telefonisch vereinbart werden.
Fragen zu Beiträgen / Umzug / Kündigung
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- Endet die Mitgliedschaft, wenn ich den Beitrag nicht zahle?
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Nein. Die Mitgliedschaft endet nur dann, wenn Sie die Mitgliedschaft schriftlich kündigen oder wenn der Vorstand einen begründeten Ausschluss veranlasst. Die fälligen Beiträge werden allerdings trotzdem fällig und werden notfalls mittels Mahnverfahren eingefordert.
- Hat der DMB-Hannover Sonderkündigungsrechte?
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Nein. Ein Sonderkündigungrecht gibt es beim DMB Hannover e.V. nicht.
- Muss ich doppelten Beitrag und erneute Aufnahmegebühr zahlen, wenn ich in einen anderen DMB-Verein wechsele?
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Nein! Wenn der Jahresbeitrag für das laufende Jahr in Hannover bereits entrichtet wurde, wird im gewechselten DMB-Verein KEIN erneuter Jahresbeitrag fällig. Allerdings verlangen einige Vereine aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes die Zahlung der Aufnahmegebühr, hierauf haben wir keinen Einfluss.
Wichtiger Hinweis: Da die DMB-Vereine eigenständig arbeiten, unterscheiden sie sich sowohl in den Serviceleistungen als auch in der Höhe der Mitgliedsbeiträge. Bitte informieren Sie sich daher gründlich, bevor Sie den Verein wechseln. - Wann wird der Mitgliedsbeitrag fällig?
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Der Beitrag wird automatisch immer im Januar eines Jahres fällig.
Wenn man im laufenden Jahr neues Mitglied wird, wird ein kompletter Jahresbeitrag nebst Aufnahmegebühr sofort fällig. Damit wird – je nach Eintrittsquartal – bereits ein Teil des Folgejahres bezahlt. Somit wird für das Folgejahr auch nur ein anteiliger Beitrag fällig, welcher quartalsweise berechnet wird. siehe dazu : "Wie berechnet sich der Jahresbeitrag?" - Warum verschickt der DMB Hannover e.V. keine Rechnungen?
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Der DMB Hannover e.V. trägt seine gesamten Ausgaben ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge. Je geringer die Kosten des Vereins ausfallen, desto niedriger kann der Jahresbeitrag für die Mitglieder bleiben.
Aus diesem Grund wurde im Rahmen einer Mitgliederversammlung vor mehr als 50 Jahren beschlossen und in der Satzung verankert, dass der Mitgliedsbeitrag eine Bringschuld ist. Das bedeutet, dass alle Mitglieder unaufgefordert im Januar eines jeden Jahres den fälligen Mitgliedsbeitrag zu leisten haben bzw. dieser abgebucht wird. Dies erspart dem DMB Hannover und damit seinen Mitgliedern hohe Kosten und viel Verwaltungsaufwand. - Was muss ich tun, wenn ich in ein anderes Bundesland umziehe?
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Wenn Sie eine DMB Mitgliedschaft fortsetzen wollen, kündigen Sie die Mitgliedschaft im DMB Hannover nicht, sondern setzen sich mit einem DMB-Verein in Ihrer Nähe in Verbindung oder bitten Sie den DMB Hannover, den für Sie nächstgelegenen Verein über Ihren Wechselwunsch zu informieren. Wo die Mieterbundorganisation bundesweit vertreten ist, finden Sie unter www.mieterbund.de.
Werden Sie selbst aktiv, informieren Sie den neuen Verein darüber, dass Sie aktives Mitglieds in Hannover sind. Sobald Sie eine Mitgliedschaft in einem anderen DMB-Verein begründet haben, informiert uns dieser über Ihre Mitgliedschaft, und wir beenden Ihre hiesige Mitgliedschaft.
Wichtiger Hinweis: Da die DMB-Vereine eigenständig sind und sich ausschließlich durch die Beiträge ihrer eigenen Mitglieder finanzieren, unterscheiden sie sich sowohl in den Serviceleistungen als auch in der Höhe der Mitgliedsbeiträge. Bitte informieren Sie sich daher gründlich, bevor Sie den Verein wechseln. - Was passiert, wenn mein/e Mann/Frau/MitbewohnerIn aus der gemeinsamen Wohnung auszieht?
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Zieht eine Partei aus der gemeinsamen Wohnung aus, dann wird ihm/ihr automatisch eine eigene, kostenpflichtige Mitgliedschaft eingerichtet. Das setzt voraus, dass eine Partnermitgliedschaft begründet wurde.
Wird die Fortführung einer Mitgliedschaft nicht gewünscht, bedarf dieses einer schriftlichen Kündigung, geschieht dies vor Ablauf der Mindestmitgliedschaft, wird bis zum Ende der Mindestmitgliedsdauer eine eigene beitragspflichtige Mitgliedschaft eingerichtet, wie bereits durch Anerkennung der Vereinssatzung beantragt. - Werde ich schriftlich informiert, wenn der Jahresbeitrag erhöht wird?
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Nein. Aus Kostengründen informiert der DMB Hannover satzungsgemäß allein durch die MieterZeitung über Jahreshauptversammlungen, Beitragserhöhungen, organisatorische Änderungen etc.
- Wie berechnet sich der Jahresbeitrag?
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Der Mitgliedsbeitrag wird quartalsweise berechnet. Das Jahr hat 4 Quartale:
Erstes Quartal: Januar bis März
Zweites Quartal: April bis Juni
Drittes Quartal: Juli bis September
Viertes Quartal: Oktober bis Dezember
Tritt man im 1. Quartal ein ( Januar bis März), dann wird im Januar des Folgejahres ein kompletter Jahresbeitrag fällig, da sich der Beitrag rückwirkend vom Quartalsbeginn an berechnet – in diesem Fall ab Januar.
Tritt man im 2. Quartal ein (April bis Juni), dann werden für das das Folgejahr nur die Quartale 2 bis 4 fällig, da sich der Beitrag auch hier rückwirkend vom Quartalsbeginn berechnet – in diesem Fall ab April des Eintrittsjahres.
Gleiches gilt bei Eintritt im 3. bzw. 4. Quartal.