Was kostet eine Mitgliedschaft im DMB Hannover e.V.?
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Für Wohnungsmieter :
Beitrag pro Jahr inkl. Miet-Rechtsschutz 92,00€
bei der Itzehoer-Versicherung
(150,00 Euro Selbstbeteiligung je Streitfall)
Beitrag pro Jahr ohne Miet-Rechtsschutzversicherung 76,00€
(nur bei selbst genutzter Eigentumswohnung bzw. eigener Mietrechtsschutz-
Versicherung möglich)
Aufnahmegebühr: Einmalig 28€ .
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Für Gewerbemieter - bis maximal 400qm Gewerbefläche:(ohne Mietrechtsschutzversicherung)
Beitrag pro Jahr bei Gewerbefläche bis 100 qm 130,00€
Beitrag pro Jahr bei Gewerbefläche bis 250 qm 180,00€
Beitrag pro Jahr bei Gewerbefläche bis 400 qm 230,00€
Aufnahmegebühr: Einmalig 28€ .
Keine Zusatzkosten: Der Schriftwechsel ist für unsere Mitglieder kostenlos!!
Wohlgemerkt: Das sind die Beiträge für ein ganzes Jahr!
Wenn Sie den Umfang unserer Beratungen und Problemlösungen dagegen halten –
Geschenkt!
Kleiner Jahresbeitrag –
Riesen-Leistung!
Wenn Sie kein Mitglied sind, dürfen wir Ihnen auf Grund des Rechtsdienstleistungsgesetzes leider nicht helfen.
Werden Sie Mitglied im Mieterschutzbund und profitieren Sie von unseren Leistungen:
- Kostenlose Rechtsberatung in allen Miet- und Wohnungsfragen
- Kostenlose Nutzung unseres Online-Service "Mein DMB" (Antwort binnen 24 Stunden)
- Mietrechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150,00€ pro Versicherungsfall.
- Derzeit kostenloser Schriftwechsel mit Vermietern
- Schriftliche Auskünfte in allen Miet- und Wohnungsfragen
- Kostenlose Mieterzeitung (alle zwei Monate)
- Zusätzliche Leistungen zu Sonderkonditionen
Unsere Mitarbeiter setzen sich jederzeit gern für Sie ein und
von unseren Juristen erhalten Sie fachkundige Beratung unter anderem bei:
- Abschluss eines Mietvertrages,
- Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung,
- Mietpreiserhöhung,
- Wohnungsmängel,
- Maklergebühren,
- Geschäftsraummiete,
- Überprüfung der Neben- und Heizkostenabrechnung,
- Kündigung des Mietverhältnisses,
- Schönheitsreparaturen,
- Lärmbelästigung,
- Feuchtigkeitsmängel,
- Mieterhöhung,
- Instandhaltung oder Modernisierung der Wohnung,
- Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen,
- Untervermietung und
- uvm.
Alternativ finden Sie hier unsere Beitrittsunterlagen als Download.
DMB Deutscher Mieterbund - Wir finden die Lösung!
Was leistet die Itzehoer-Mietrechtsschutzversicherung?
Sie übernimmt im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die notwendigen Kosten bis zu 20.000 Euro in jedem einzelnen Versicherungsfall. Dabei werden folgende Kosten und Gebühren ersetzt:
- die gesetzliche Vergütung des eigenen Anwalts,
- die gesetzliche Vergütung des Gegenanwalts,
- die Gerichtskosten einschließlich etwaiger Zeugen- und Gutachtergebühren.
Welche Wartefrist gilt?
Während die Rechtsberatung ab sofort gewährt wird, also vom Eintritt an, müssen die Mitglieder im Falle eines Prozesses eine dreimonatige Wartefrist einhalten. Kostenschutz kann also nur gewährt werden, wenn der Streitfall, aus dem der Prozess entsteht, nach mindestens drei Monaten Mitgliedschaft oder Beitritt zur Rechtsschutzversicherung begonnen hat.
So kann zum Beispiel die bloße Ankündigung einer Mieterhöhung oder einer Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter – auch wenn sie in dieser Form unwirksam ist – als Schaden auslösendes Ereignis für den späteren Prozess angesehen werden. Zu diesem Zeitpunkt war das zu versichernde Risiko für den Versicherten nicht mehr ungewiss.
Dreht sich der Rechtsstreit um Mängel der Mietsache, tritt der Versicherungsfall grundsätzlich bereits mit der Entstehung des Mangels ein.
Wer ist Vertragspartner der Itzehoer-Versicherung?
Vertragspartner der Itzehoer-Versicherung ist ausschließlich der Deutsche Mieterbund Hannover e.V. Die einzelnen Mitglieder unseres Vereins sind die "versicherten Personen".
Für wen gilt die Mietrechtsschutzversicherung?
Versichert sind Prozesse aus Streitigkeiten im Rahmen des Wohnraummietverhältnisses, also Probleme zwischen Vermieter und Mieter bzw. Untermieter oder Pächter. Hierunter fallen zum Beispiel nicht die Streitigkeiten zwischen Wohnungsnachbarn oder mit Verwaltungsbehörden, etwa wegen Wohngeldes. Es kommen also nur mietrechtliche Anspruchsgrundlagen in Betracht.
Zweitwohnungen, Ferienwohnungen und zusätzlich gemietete Garagen sind nur dann versichert, wenn sie der Rechtsschutzversicherung zusätzlich gemeldet und von dieser akzeptiert worden sind.
Für Mitglieder, die bereits eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz besitzen, reduziert sich der Beitrag um die erhobene Rechtsschutzprämie. Dasselbe gilt auch für Mitglieder, die ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Was müssen Sie als Mitglied beachten?
Pünktliche Beitragszahlung ist unerlässlich, damit Sie nicht Ihren Versicherungsschutz gefährden. Nach unserer Satzung ist der Beitrag jeweils im Januar im Voraus zu zahlen. Bitte erteilen Sie uns ein Sepa-Lastschriftmandat.
Kommen Sie mit allen Mietfragen rechtzeitig zur Beratung:
Je früher Sie kommen, desto besser können wir Ihnen helfen!
Die Mietrechtsschutzversicherung tritt in der Regel nur ein, wenn Sie vor dem Prozess den Mieterverein zwecks Beratung aufgesucht haben und der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit dem Vermieter unternommen wurde.
Nur der DMB kann bei der Mietrechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für den Prozess beantragen.
Beauftragen Sie niemals einen Rechtsanwalt, ohne vorher den Deutschen Mieterbund Hannover e.V. kontaktiert zu haben!
Wer ist bei Eheleuten und Wohngemeinschaften versichert?
Bei Eheleuten oder Wohngemeinschaften (es können höchstens zwei Personen pro Mitgliedschaft eine Partnermitgliedschaft begründen) benötigen wir die Unterschriften beider Vertragspartner. Ansonsten können bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht alle Kosten übernommen werden. Der Ehegatte oder eine andere mit dem Mitglied in einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Hausstand lebende Person kann Mitglied werden, ohne einen Aufnahmebeitrag und Mitgliedsbeiträge zu zahlen.
Die Partnermitgliedschaft ist an die Dauer des gemeinsamen Hausstandes gebunden. Die Partnermitgliedschaft endet mit Beendigung des gemeinsamen Hausstands.
Mit dem Ende der Partnermitgliedschaft wird jedem Mitglied eine eigene Mitgliedschaft eingerichtet und von jedem Mitglied wird ein eigener Beitrag erhoben. Satzungsgemäß ist dafür kein erneuter Antrag notwendig.
Wann bekommt man Auskünfte?
Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir nur Mitglieder beraten.
Telefonische Kurzauskünfte können von unseren Mitgliedern Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 13.00 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr unter einer separaten Telefonnummer eingeholt werden.
Rechtsberatungen finden nach Terminvereinbarung statt.
Neue Mitglieder beraten wir in der Regel sofort.