> In eigener Sache <

Der Deutsche Mieterbund (DMB) ist als bundesweiter Verband mit über hundertjähriger Tradition die politische Interessenvertretung aller Mieterinnen und Mieter in Deutschland sowie der größte Streitschlichter im Mietrecht. Der DMB ist Dachverband von 15 Landesverbänden und über 300 örtlichen Mietervereinen mit ca. 3 Millionen Mitgliedern. Unser Imagefilm veranschaulicht die vielfältige Arbeit des DMB.

https://www.mieterbund.de/dmb/imagefilm.html

 

 

Mieterbund begrüßt Kabinettsbeschluss
Nachbesserungen erforderlich

(dmb) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss, für mehr als 2 Jahre die Kündigung von Mieterinnen und Mietern auszuschließen, die wegen der Covid-19 Pandemie ihre Miete nicht zahlen können. Das Kabinett folgt damit der dringenden Forderung des Deutschen Mieterbundes, Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung und/oder Gewerberäume zu schützen.
„Wohnen ist kein Konsumgut, auf das man in Zeiten der Krise mal eben verzichten kann. Das Dach über dem Kopf ist existenziell und zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Das zeigt der heutige Beschluss eindrücklich“, so der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

Laut Gesetzentwurf soll die in Folge der Corona-Krise im Zeitraum von 1. April 2020 bis Ende Juni 2020 ausgebliebene Miete nicht zur Kündigung wegen Zahlungsverzuges führen dürfen. Leider wurde der Zeitraum gegenüber dem Entwurf von Justizministerin Lambrecht um 3 Monate verkürzt. Ursprünglich sollte er bis zum 30.09.2020 andauern. Allerdings kann eine Verlängerung des Dreimonatszeitraums bis Ende September 2020 und darüber hinaus bei Bedarf per Verordnung der Bundesregierung erfolgen. Der Mieter hat die Möglichkeit die ausgefallene Miete bis Ende Juni 2022 nachzuzahlen.

„Das Gesetz ist wichtig und richtig, muss aber nachgebessert werden“, fordert Siebenkotten, „Mieter dürfen keinesfalls mit Verzugszinsen belastet werden, wenn sie ihre Mietschulden in der Zeit nach der Corona-Krise begleichen. Deshalb fordern wir gemeinsam mit dem Gesamtverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) die Einrichtung eines „Sicher-Wohnen-Fonds“, der die Miete als Zuschuss oder zinsloses Darlehen übernimmt, damit das Mietverhältnis nicht belastet wird. Der Mieter soll dann wegen der Abwicklung nur mit dem Fonds, nicht aber mit dem Vermieter, zu tun haben. Für Mieter, die die Miete bis zum 30.06.2022 nicht nachzahlen können, müssen die Mietschulden endgültig vom Fonds oder anderen Sicherungssystemen übernommen werden.“

23.03.20 - 14:13 Uhr


GRUNDSTEUERREFORM BRAUCHT MIETRECHTSÄNDERUNG

Die geplante Grundsteuerreform wird die Mieter in Ballungsräumen mit hohen Mieten weiter belasten.

DAS IST NICHT HINNEHMBAR!

Die Grundsteuer ist eine Eigentümersteuer auf den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie. Die Besteuerung auf das Vermietervermögen darf nicht zu Lasten der Mieter gehen. Deshalb muss die Grundsteuer dem Katalog umlegbarer Betriebskosten in der Betriebskosten-Verordnung gestrichen werden!

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Vermieter dürfen die Miete nach einer Modernisierung künftig weniger erhöhen. Der Gesetzgeber hat die zulässige Umlage der Modernisierungskosten von 11% auf 8 % abgesenkt. Damit ist eine seit langem vom Deutschen Mieterbund geforderte Entlastung für Mieter dem Grunde nach umgesetzt worden. Allerdings reicht die Entlastung nicht aus, um bei den Mieterhaushalten tatsächliche Einsparungen zu erzielen. Allein die rasant steigenden Baukosten dürften vielerorts den rechnerischen Vorteil für Mieter praktisch wieder neutralisieren. Aus diesem Grund wäre eine Absenkung der Umlage auf 4% zwingend erforderlich gewesen. Der Gesetzgeber ist diesen Weg leider nicht bis zum Ende mitgegangen.

Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung ist die erstmalige Einführung einer Kappungsgrenze bei Modernisierungsmieterhöhungen. Zukünftig darf die Miete aufgrund von Modernisierungen innerhalb von 6 Jahren insgesamt um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter und Monat erhöht werden bzw. 2 Euro/qm, wenn die bisherige Miete unter 7 Euro/qm lag. Auch hier bleibt zu hoffen, dass die neue Regelung den Mietern tatsächlich hilft.

Darüber hinaus gelten für den Vermieter ab sofort strengere Anforderungen bei der Auswahl und bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen.   
Betroffene Mieter sollten sich rechtzeitig zu allen Neuerungen des Gesetzes beraten lassen.

Rechte und Pflichten in Zeiten der Corona-Krise
Aktuelle politische Forderungen des Deutschen Mieterbundes

Die Ausbreitung des Corona-Virus und die Empfehlung der Bundesregierung, zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, drohende Ausgangssperren -  die Verunsicherung bei vielen Mietern ist groß. Die Anwendung vieler mietrechtlicher Vorschriften würde in der derzeitigen Situation zu vollkommen unangemessenen Folgen führen.   
Der Deutsche Mieterbund beantwortet einige wichtige  Fragen rund um das Thema Corona und Miete. Aufgrund der noch nie dagewesenen Situation können diese Antworten jedoch nur eine Einschätzung wiedergeben und stellen keinen verbindlichen Rechtsrat dar.

1.    Ich verdiene kein Geld mehr. Muss ich weiter meine Miete zahlen?

Ja. Der Mieter ist grundsätzlich zur Mietzahlung verpflichtet. Entsteht ein Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsmiete, darf der Vermieter grundsätzlich fristlos kündigen. Auf den Grund, warum der Mieter nicht zahlen konnte, kommt es dann nicht mehr an.   
Um sich vor dem Verlust der Wohnung zu schützen, sollte der Mieter bei drohenden Mietzahlungsschwierigkeiten sofort mit seinem Vermieter Kontakt aufnehmen und versuchen, sich auf die Stundung der Mietzahlung zu einigen. In Betracht käme ebenfalls eine Ratenzahlung, soweit möglich, oder der Verzicht des Vermieters auf die Miete, wenn dies wirtschaftlich für ihn vertretbar wäre. All dies ist natürlich nur auf freiwilliger Basis möglich. Eine entsprechende Vereinbarung sollte dann aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.    
Hinweis: Der Deutsche Mieterbund hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, die Kündigung für die Zeit der Corona-Krise auszuschließen; einen Solidarfonds einzurichten, der in Not geratenen Mieter bei ihrer Mietzahlung hilft und die Räumung von Wohnungen umgehend zu stoppen. Das Bundesjustizministerium prüft die Forderungen derzeit. Mehr Informationen dazu unter www.mieterbund.de.

2.    Mein Nachbar ist an Covid-19 erkrankt. Darf ich die Miete mindern?

Nein. Die Erkrankung eines Mitbewohners oder Nachbarn stellt keinen Mangel der Mietsache und damit keinen Grund zur Mietminderung dar.   
Wird die Nutzung der Mietsache durch Engpässe bei der Versorgung mit Energie oder Wasser beeinträchtigt, muss der Mieter aber nur eine entsprechend geminderte Miete zahlen. Darauf, ob der Vermieter den Versorgungsengpass vertreten muss, kommt es bei der Minderung nicht an.

3.    Muss ich meinen Vermieter in meine Wohnung (Wohnungsbesichtigungen, Reparaturen) lassen?

Ob der Vermieter die Wohnung des Mieters besichtigen darf, hängt von einer Abwägung des Eigentumsrechts des Vermieters mit dem Recht des Mieters auf Privatsphäre ab. Bei einer Pandemie ist zudem der Schutz des Mieters auf körperliche Unversehrtheit zu beachten und maßgeblich.   
Besichtigungen, die keinen dringend notwendigen Zweck verfolgen, müssen daher aus Sicht des Deutschen Mieterbundes auf die Zeit nach der Pandemie verschoben werden. Bei notwendigen Reparaturen (bspw. Rohrbruch) muss der Mieter aber Zugang zur Wohnung gewähren.

4.    Ich habe meine Wohnung gekündigt und muss eigentlich nächste Woche ausziehen. Nun bin an Covid-19 erkrankt / stehe unter Quarantäne. Muss ich ausziehen?

Nein. Der Vermieter kann in dieser Situation nicht vom Mieter verlangen, dass er die Wohnung räumt. Auch jetzt gilt schon im Vollstreckungsrecht: Das Recht des Mieters auf körperliche Unversehrtheit hat Vorrang vor dem Räumungsinteresse des Eigentümers. Da alle Menschen aufgerufen sind, sich solidarisch zu verhalten und Kontakte drastisch zu reduzieren, kann der Mieter – auch zum Schutz anderer – nicht zum Auszug verpflichtet werden.

5.    Ich möchte umziehen. Geht das nun noch?

Solange die angemietete Wohnung frei ist, das beauftragte Umzugsunternehmen noch arbeitet und keine Ausgangssperren verhängt sind, grundsätzlich ja. Auch hier ist dem Mieter aber zu raten, mit allen Beteiligten die Durchführung des Umzuges abzuklären und sich im Sinne des Eigenschutzes und des Schutzes der Gemeinheit zu entscheiden.    

Aus aktuellem Anlass:

Verschiebung des bundesweiten Aktionstages Wohnen: Großdemonstrationen sind derzeit aufgrund der Corona-Krise in vielen Städten und Kommunen nicht zulässig. Das Bündnis „Wohnen ist Menschenrecht!“ und das „Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“ haben daher entschieden, die Durchführung des für den 28. März 2020 geplanten bundesweiten Aktionstags zu verschieben. Der gemeinsame Kampf für eine radikale Kursänderung der Wohnpolitik geht dennoch weiter. Die Vernetzung auf bundesweiter und europäischer Ebene ist gesetzt – der neue Termin des Aktionstages wird rechtzeitig mitgeteilt.

Diese Meldungen finden Sie auch im aktuellen Newsletter (PDF) auf Mieterbund.de im Bereich Presse.

Juristische Vortragsreihe 2019 - Wegen Corona-Krise ersatzlos gestrichen!
Vorträge zu Schönheitsreparaturen und Betriebskosten

Die juristische Vortragsreihe des DMB Hannover findet auch im Jahre 2019 ihre Fortsetzung.  

  •  Zum Thema „Schönheitsreparaturen“ trägt Volljurist Stephan Lohoff am Mittwoch, den 20. März 2019, zwischen 17.00 und 18.15 Uhr vor. 
  • Volljuristin Sabine Stromburg berichtet am Dienstag, den 26. März 2019 zum Thema „Betriebskosten“. Der Vortrag findet ebenfalls zwischen 17.00 Uhr und 18.15 Uhr statt.  

Die Vorträge finden wie gewohnt beim DMB Hannover e.V., Herrenstraße 14, 30159 Hannover, in der IV. Etage statt. Sie sind für die Mitglieder des DMB Hannover kostenlos.

Der DMB Hannover würde sich freuen, wenn die Mitglieder wieder zahlreich zu den Vorträgen kommen.

Anmeldungen bitte telefonisch unter 05 11 12 10 60 oder per E-Mail info@dmb-hannover.de .  

Neuer Vorstand des DMB Hannover e.V. auf Jahreshauptversammlung gewählt:
Ole Krohn löst Dr. Uwe Reinhardt als 3. Vorsitzenden ab

Personalkarussell beim DMB Hannover e.V.

Zum neuen 3. Vorsitzenden des Mietervereins wurde auf der Jahreshauptversammlung 1-stimmig ohne Enthaltung Herr Ole Krohn gewählt. Die 1. Vorsitzende Susanne Lippmann sowie die 2. Vorsitzende Martina Ehbrecht wurden einstimmig ohne Enthaltung bzw. mit großer Mehrheit in ihren Ämtern bestätigt.  

Der langjährige Vorsitzende des Vereins Staatssekretär a.D. Dr. Uwe Reinhardt, Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande, kandidierte auf der Jahreshauptversammlung nicht mehr für die Position des 3.  Vorsitzenden des Vereins. „Dr. Uwe Reinhardt ist ein Urgestein der deutschen Mieterorganisation“, betonte die 1.Vorsitzende Susanne Lippmann „ und über den Vorsitz im DMB Hannover hinaus überregional tätig gewesen als Landesvorsitzender des DMB Niedersachsen/Bremen und im Präsidium des Deutschen Mieterbundes“. Neben seinen vielen weiteren ehrenamtlichen Tätigkeiten und großer Verantwortung als Staatssekretär im Land Niedersachsen schlug sein Herz doch immer für die Mieterinnen und Mieter. Mit großem Applaus wurde Dr. Uwe Reinhardt von der Versammlung verabschiedet.  

Sein Nachfolger Ole Krohn kennt die Wohnsituation junger Menschen im Stadtgebiet bestens. Er ist von Beruf Sozialarbeiter mit Schwerpunkt in der  Jugendhilfe. „ Ein großer Glücksfall für unseren Verein, einen so jungen Menschen (27 Jahre jung) für die ehrenamtliche Tätigkeit gewinnen zu können“, äußerte sich die 1. Vorsitzende Susanne Lippmann erfreut. Viele andere Vereine würden sich dafür glücklich schätzen.      

Der eigens aus Berlin angereiste Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten lobte den Mieterverein Hannover in seinem Grußwort fast euphorisch. In allen Arbeits- und Aufgabenfeldern leiste der Verein flächendeckend  sehr gute Arbeit.

Der DMB Hannover e.V. vertritt 30.000 Mitgliedshaushalte und berät rund 22.000 Mal im Jahr seine Mitglieder.