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Tipp des DMB Hannover e. V. : Nachmieter gesucht
mehrGrundsätzlich müssen Mieter den Mietvertrag einhalten. Das bedeutet, bei unbefristeten Mietverträgen müssen sie in aller Regel bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Miete zahlen. Bei Zeitmietverträgen oder Mietverträgen mit einem Kündigungsverzicht, zum Beispiel über zwei Jahre, können sie das Mietverhältnis nicht vorzeitig beenden, auch dann nicht, wenn sie dem Vermieter einen oder drei Nachmieter stellen.
Anders nur, so der DMB Hannover e.V., wenn das Recht zur Nachmieterstellung im Mietvertrag…Umfragestart zum neuen Mietspiegel 2019. Bitte helfen Sie mit!
mehrIm April startete in der Region Hannover die regionsweite Umfrage zum Thema Mietspiegel. Etwa 135.000 zufällig ausgewählte Mieterhaushalte haben Post von der Regionsverwaltung mit der Bitte erhalten, Fragen zu ihren persönlichen Miet- und Wohnverhältnissen zu beantworten.
Gefragt wird nach Größe und Alter der Wohnung, wie sie ausgestattet ist – und natürlich nach der Höhe der Miete.
Mit Hilfe der erteilten Auskünfte werden für alle Städte und Gemeinden im Regionsgebiet – also auch für Ihren…Tipp des DMB Hannover e. V. : Falsche Abrechnung? Rechtzeitig reklamieren!
mehrSpätestens 12 Monate nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung muss ein Mieter Fehler und Unrichtigkeiten in seiner Abrechnung reklamiert haben. Nach Angaben des DMB Hannover e.V. sind Mietereinwendungen nach Ablauf der Jahresfrist ausgeschlossen – egal, wie falsch und fehlerhaft die Abrechnung ist, oder auch, wie oft der Mieter bei früheren Abrechnungen diesen Fehler schon reklamiert hat.
In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte der Vermieter 700 Euro Vorauszahlungen des Mieters…Tipp des DMB Hannover e. V. : Beruf und Wohnung
mehrGewerbliche Nutzung einer Wohnung
Wird die Wohnung zu Wohnzwecken vermietet, ist eine berufliche oder gewerbliche Nutzung nach Angaben des DMB Hannover e.V. grundsätzlich nicht gestattet. Anders nur, wenn im Mietvertrag auch eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist (Mischmietverhältnis) oder der Vermieter der beruflichen Nutzung der Wohnung zustimmt oder er sie erlauben muss.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 165/08) dürfen Mieter von zu Hause aus arbeiten, können ihrer…Tipp des DMB Hannover e. V. : Mieterrechte rund um den Garten
mehrBei einem angemieteten Einfamilienhaus gehört der Garten in aller Regel als mitgemietet dazu, es sei denn, es steht ausdrücklich etwas anderes im Mietvertrag. Bei Anmietung einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist die Rechtslage nach Darstellung des DMB Hannover e.V. komplizierter. Hier kommt es entscheidend auf den Mietvertrag an. Mieter dürfen den Hausgarten nur nutzen, wenn dieser ausdrücklich mit der Wohnung mitvermietet wurde oder wenn der Garten allen Mietern als…
Tipp des DMB Hannover e.V. : Fehlerhafte Möblierung
mehrMieter können wegen Feuchtigkeitsschäden und Schimmel nach Angaben des DMB Hannover e.V. auch dann die Miete mindern, wenn sie den Mangel wegen fehlerhafter Möblierung verursacht haben, dieser Fehler von ihnen jedoch nicht zu vertreten war.
Das Landgericht Lübeck (1 S 106/13) stützte seine Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten, wonach als Grund für den Schimmel im Schlafzimmer ein Baumangel ausgeschlossen werden könne. Aber auch falsches Heizen und Lüften des Mieters sei als Grund nicht…Tipp des DMB Hannover e.V. : Betriebskosten
mehrBetriebs- oder Nebenkosten, das heißt die so genannte zweite Miete, müssen Mieter zusätzlich zur Miete nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart ist. Nach Angaben des DMB Hannover e.V. hat der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 137/15) die Anforderungen für eine derartige Vertragsregelung deutlich abgesenkt. Zur Abwälzung aller Betriebskosten auf die Mieter des Hauses reicht eine formularmäßige Mietvertragsvereinbarung aus, wonach die Mieter die Betriebskosten zu tragen haben.…
Tipp des DMB Hannover e.V. : Wohnungsgenossenschaften
mehrRechte und Pflichten von Mietern einer Wohnungsgenossenschaft richten sich nicht nur nach dem Mietvertrag, sondern auch nach dem Genossenschaftsrecht, nach dem Statut oder der Satzung der Genossenschaft. Und hier, so der DMB Hannover e.V. ist vor allem der genossenschaftliche Gleichbehandlungsgrundsatz wichtig. Der verbietet beispielsweise, eine Mieterhöhung nur gegen die Mietpartei auszusprechen, die in der Vergangenheit wiederholt gerichtlich und außergerichtlich ihre Rechte geltend gemacht…
Tipp des DMB Hannover e.V. : Rauchwarnmelder
mehrNach einer Entscheidung des Landgerichts Köln (10 S 88/15) müssen Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern als Modernisierung dulden, zumal dann, wenn Rauchwarnmelder über die jeweilige Landesbauordnung vorgeschrieben sind. Die Auswahl des Gerätetyps inklusive des möglichen Einsatzes von Funktechnik obliegt dabei dem Vermieter. Nach Angaben des DMB Hannover e.V. nahm das Bundesverfassungsgericht (1 BvR2921/15) eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil des Kölner Landgerichts gar nicht erst…
Tipp des DMB Hannover e.V. : Katzennetz
mehr<p>Ob Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters ein Katzennetz auf dem Balkon anbringen können, ist nach Darstellung des DMB Hannover e.V. bei den Gerichten umstritten.<br /><br />Das Amtsgericht Augsburg (72 C 4756/14) entschied, ein Mieter dürfe nicht ohne Zustimmung des Vermieters ein Katzennetz am Balkon befestigen. Der selbst im Haus wohnende Vermieter habe ein besonderes Interesse am Aussehen der Außenfassade. Die Holzstangen des Netzes würden das Gesamtbild der Hausfassade erheblich…