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News vom DMB Hannover e.V. : Neuer Vizepräsident des Deutschen Mieterbundes kommt aus Hannover
mehrAm 70. Mietertag des Deutschen Mieterbundes fanden die turnusmäßigen Wahlen zum Vorstand statt.
Neu in den Vorstand gewählt wurden als Vizepräsidentin Beatrix Zurek und als Vizepräsident Randolph Fries.
Beatrix Zurek ist ehrenamtliche 1. Vorsitzende des Mietervereins München und des DMB-Landesverbandes Bayern. Sie leitet seit Januar 2021 das Gesundheitsreferat der Stadt München.
Randolph Fries ist Geschäftsführer des DMB Hannover e.V. und des DMB Niedersachsen-Bremen e.V sowie 1.…Tipp des DMB Hannover e.V. : Wohnungsbesichtigung und Fotos
mehrDer Vermieter, Handwerker, ein Wohnungsverwalter oder Makler, sie alle dürfen die Wohnung nur besichtigen, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt. Gemeint sind Fälle, in denen zum Beispiel das Haus oder die Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll, beziehungsweise wenn im Haus oder in der Wohnung modernisiert oder repariert werden muss. In diesen Fällen muss nach Angaben des DMB Hannover e.V. die Besichtigung rechtzeitig vorher angekündigt werden und der konkrete Termin mit…
Tipp des DMB Hannover e.V. : Kein Schwimmbecken im Garten
mehrIst ein Garten mitvermietet, darf der Mieter diesen im Rahmen des so genannten vertragsgemäßen Gebrauchs nutzen, das heißt sich dort aufhalten und den Garten auch gestalten. So darf der Mieter nach Angaben des DMB Hannover e.V. hier beispielsweise ein Planschbecken aufstellen, ein Spielhaus für Kinder errichten, im üblichen Umfang Blumen pflanzen oder einen Komposthaufen anlegen.
Stellt der Mieter aber ein - auf Platten und Kies stehendes - massives Holzschwimmbecken im Garten auf, geht dies…Tipp des DMB Hannover e.V. : Vergleichsmiete
mehrVermieter dürfen ihr Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht ohne weiteres mit dem Mietspiegel einer anderen Stadt begründen.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 255/18) kann ein Vermieter eine Mieterhöhung für eine Wohnung in der Stadt Stein nicht mit dem Mietspiegel der Stadt Fürth begründen. Die beiden Städte seien nicht miteinander vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit beider Gemeinden ist nach Angaben des DMB Hannover e.V. jedoch…Tipp des DMB Hannover e.V. : Treppenhausreinigung
mehrDie Reinigung des Treppenhauses, der Flure oder anderer Gemeinschaftsräume ist zwar Sache des Vermieters. Die hierfür entstehenden Kosten sind nach Informationen des DMB Hannover e.V. dann aber Betriebskosten. Sie müssen bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag letztlich von den Mietern des Hauses über die Betriebskostenabrechnungen bezahlt werden.
Im Mietvertrag kann aber auch wirksam vereinbart werden, dass die Mieter das Treppenhaus selbst putzen und die Reinigung von Flur, Dachboden…Tipp des DMB Hannover e.V. : Untermietzuschlag
mehrWill ein Mieter seine Wohnung vollständig untervermieten, braucht er dafür die Erlaubnis des Vermieters. Einfacher ist es, wenn der Mieter nur einen Teil seiner Wohnung untervermieten will. Dann muss der Vermieter nach Darstellung des DMB Hannover e.V. zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Mieter mithilfe der Untervermietung seine Kosten für die Wohnung reduzieren will.
Nach dem Gesetz kann der Vermieter seine…Tipp des DMB Hannover e.V. : Eis und Schnee
mehrGrundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind.
Der Vermieter kann die Arbeiten durch einen Hausmeister erledigen lassen oder einen gewerblichen Räumungsdienst beauftragen. Die…Tipp des DMB Hannover e.V. : Feuchtigkeit und Schimmel
mehrDie Übergabe eines Merkblattes zum richtigen Heizen und Lüften der Wohnung beim Mietvertragsabschluss befreit Vermieter:innen nicht von ihrer Verantwortung und Gewährleistungspflichten für Schimmel und ähnliche Schäden, entschied das Landgericht Berlin (65 S 400/15).
In der Beratungspraxis des DMB Hannover e.V. spielen Fragen rund um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz eine große Rolle. Betroffen sind vor allem Bäder und die Schlafzimmer. Viele Vermieter:innen machen es sich einfach, sehen…Tipp des DMB Hannover e.V. : Mietvertrag
mehrJährlich werden in Deutschland etwa 1,8 bis 2 Millionen Mietverträge neu vereinbart. Oft machen Mieter nach Angaben des DMB Hannover e.V. aber schon beim Abschluss des Mietvertrages Fehler, die sich im Laufe der Mietzeit schnell rächen können. Dabei geht es zum Beispiel um die Dauer des Mietvertrages.
Im Regelfall schließen Mieter und Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag ab. Dann läuft das Mietverhältnis so lange, bis einer der Vertragspartner den Mietvertrag kündigt. Der Mieter kann immer…