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News Archiv
Einbruchschutz für Wohnungen, Häuser und Grundstücke
mehrEin Einbruch in den eigenen vier Wänden bedeutet für viele Menschen, ob jung oder alt, einen großen Schock. Dass man sich davor schützen kann, zeigt aber die Erfahrung der Polizei: Über ein Drittel der Einbrüche bleibt im Versuch stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Einrichtungen. Aber auch durch richtiges Verhalten und durch aufmerksame Nachbarn werden Einbrüche verhindert!
Zu diesem Thema bitte auf folgenden Artikel vom LKA gehen...Tipp des DMB Hannover e. V. : 90 Prozent aller Mietverträge mit unwirksamen Klauseln
mehr90 Prozent aller in Deutschland abgeschlossenen Mietverträge enthalten nach Informationen des DMB Hannover e.V. unwirksame Vertragsklauseln. Damit enthalten mehr als 19 Millionen Mietverträge Regelungen und Vereinbarungen, die eindeutig gegen das Gesetz verstoßen oder die nach der Rechtsprechung der Gerichte Mieter übermäßig benachteiligen und deshalb unwirksam sind.
Unwirksam sind insbesondere oft Vereinbarungen in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen und Renovierungen. Daneben sind…
Tipp des DMB Hannover e. V. : Kinder, Kinder
mehrWenn Kinder lachen und spielen, ist dieser Lärm nicht mit Verkehrslärm, Diskotheken- oder Baustellenlärm vergleichbar. Mit einer Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt, dass durch Kindertageseinrichtungen, Spiel- oder Bolzplätze hervorgerufene Geräuschpegel keine „schädlichen Umwelteinwirkungen“ und damit in aller Regel hinzunehmen sind.
Das ist aber nach Angaben des DMB Hannover e.V. kein Freifahrtschein für rücksichtslos lärmende Kinder und…
Tipp des DMB Hannover e. V. : Zutritt verweigert
mehrEin Vermieter darf seinem Mieter nicht einfach kündigen, wenn der ihm den Zutritt zu seiner Wohnung verweigert, entschied das Landgericht Berlin (Az: 67 S 502/10).
Nach Angaben des DMB Hannover e.V. kündigte ein Vermieter seinem Mieter, weil der ihm an einem angekündigten Besichtigungstermin nicht die Tür öffnete. Das Landgericht Berlin entschied dagegen, eine Kündigung wegen Zutrittsverweigerung greife nur dann, wenn der Mieter einen Besichtigungstermin verpasse, er deswegen abgemahnt…
10. Aktionstag gegen Schimmel am 08.02.2014
mehrVerbraucherzentrale Niedersachsen und DMB Hannover e. V. führen wieder einen gemeinsamen „Aktionstag Schimmel“ durch. Denn nach wie vor gibt es zahlreiche Wohnungen, aber auch Gewerberäume, die Feuchtigkeit- und Schimmelbildungen aufweisen. Gegenseitige Schuldvorwürfe zwischen den Mietvertragsparteien sind an der Tagesordnung. Das ist für uns Grund genug, durch Aufklärung und weitere im anliegenden Flyer aufgeführte Aktionen Mietern, Vermietern und Wohnungseigentümern Hilfestellungen an die Hand…
Tipp des DMB Hannover e. V . : Rollläden dürfen auch nach 22.00 Uhr genutzt werden
mehrMieter haben das Recht, auch abends nach 22.00 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunterzulassen. Das gilt nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf (Az.: 55 C 7723/10) selbst dann, wenn sich ein Nachbar durch die lauten Geräusche der Außenjalousie gestört fühlt und behauptet, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen.
Nach Angaben des DMB Hannover e.V. argumentierte der Nachbar, zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens müsse die „Nachtruhe“ gelten. In…
Tipp des DMB Hannover e. V. : Heizkosten sparen
mehrDie Heizsaison ist schon am Laufen und auch in diesem Winter werden Mieter nach Einschätzung des DMB Hannover e.V. wieder tiefer in die Tasche greifen müssen. Die Ölpreise sind um rund 23 Prozent gestiegen, Gas wurde bisher schon knapp 4 Prozent und Fernwärme etwa 7 Prozent teurer.
Doch schon mit wenig Aufwand können Mieter Heizkosten und damit Geld sparen: Die Raumtemperatur sollte, so der DMB Hannover e.V. zwischen 20 und 22 Grad Celsius in Wohnräumen, 18 und 20 Grad in der Küche, 16…
Tipp desDMB Hannover e. V. : Kündigungsfristen
mehrFür Mieter und Vermieter gelten nach dem Gesetz unterschiedlich lange Kündigungsfristen, wenn sie das Mietverhältnis beenden wollen.
Mieter können nach Darstellung DMB Hannover e.V. einen unbefristeten Mietvertrag immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Auf die Wohndauer kommt es nicht an.
Für Vermieter dagegen gelten gestaffelte Kündigungsfristen. Bis zu einer Mietdauer von 5 Jahren können auch Vermieter, wenn sie einen Kündigungsgrund haben, mit einer Frist von 3…
Tipp des DMB Hannover e. V. : Rückzahlung der Mietkaution
mehrSo schnell wie möglich muss der Vermieter nach dem Auszug des Mieters die bei Vertragsbeginn erhaltene Mietsicherheit zurückgeben – egal, ob es sich um eine Barkaution, ein Sparbuch oder eine Bürgschaft handelt. Die Mietkaution über höchstens drei Monatsmieten muss dabei mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt werden.
„So schnell wie möglich“ heißt nach Angaben des DMB Hannover e.V. sofort, wenn klar ist, dass der Vermieter aus dem abgelaufenen Mietverhältnis keine Ansprüche mehr hat und zum…
Tipp des DMB Hannover e. V. : Laub fegen
mehrVorsicht vor rutschigem Laub auf Straßen und Bürgersteigen, warnt der DMB Hannover e.V.. Ähnlich wie bei Schnee und Eis müsse der Anlieger, das heißt der Eigentümer oder Vermieter, das Laub wegräumen bzw. wegfegen. Der Vermieter kann mit diesen Aufgaben den Hausmeister oder eine Firma beauftragen. Er kann aber auch diese Verpflichtung per Mietvertrag an die Mieter des Hauses weitergeben. Voraussetzung dafür ist immer eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag.
Die Verpflichtung, Laub zu…