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Tipp des DMB Hannover e. V. : Wasserzähler - Messdifferenzen
mehr<p>Auch wenn in einem Mietshaus alle Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet sind, ist zunächst die Anzeige des Hauptwasserzählers für die Betriebskostenabrechnung entscheidend. Nach Angaben des DMB Hannover e.V. werden der am Hauptwasserzähler angezeigte Wasserverbrauch und die daraus resultierenden Wasserkosten, die an das Versorgungs-<br />unternehmen gezahlt werden müssen, als Gesamtwasserkosten in die Betriebskostenabrechnung eingestellt. Da der Hauptwasserzähler in aller Regel mehr…
Tipp des DMB Hannover e. V. : Hausmeister
mehrÜber keine andere Betriebskostenposition streiten Mieter und Vermieter so oft wie über die Hausmeisterkosten. Zwar erlauben Gesetz und Betriebskostenverordnung, dass die Kosten für den Hausmeister bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag in die jährliche Betriebskostenabrechnung eingestellt werden können, aber das gilt nach Darstellung des DMB Hannover e.V. nur, soweit diese Kosten für echte Hausmeistertätigkeiten anfallen. Soweit der Hausmeister Reparaturen im Haus oder in der Wohnung…
Tipp des DMB Hannover e. V. : Einrichtungsgegenstände
mehrBeim Einzug in die neue Wohnung übernimmt der Mieter häufig Einrichtungsgegenstände des Vormieters, beispielsweise eine Kühlschrank, Gardinen, Lampen, Schränke oder sogar eine Einbauküche. Voraussetzung für eine derartige Übernahme ist nach Darstellung des DMB Hannover e.V. immer eine Vereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter. Dabei kann es sich um eine Schenkung handeln, bei der vereinbart wird, dass die Gardinen kostenlos in der Wohnung zurückbleiben. Meistens treffen Vor- und Nachmieter aber…
Tipp des DMB Hannover e. V. : Heizungsgeräusche
mehrRegelmäßige Klopfgeräusche bzw. ständiges Rauschen und Knacken in der Heizung sind Wohnungsmängel. Das bedeutet, so der DMB Hannover e.V., der Vermieter muss die Mängel abstellen und beseitigen. Unter Umständen kann der Mieter, solange es klopft und knackt, auch die Miete mindern. Mitunter reicht es bei Heizungsgeräuschen aber auch schon aus, wenn die Heizung entlüftet wird. Das kann der Mieter auch selbst übernehmen oder der Hausmeister.
Treten Klopfgeräusche bzw. Knacken und Rauschen der…Tipp des DMB Hannover e. V. : Belegeinsicht
mehrErhält der Mieter die jährliche Betriebskostenabrechnung des Vermieters, hat er das Recht, diese Abrechnung auf Herz und Nieren zu prüfen. Hier kann es nach Angaben des DMB Hannover e.V. notwendig werden, dass der Mieter die Rechnungen, Bescheide und Belege im Original prüft, die der Vermieterabrechnung zugrunde liegen. Auf entsprechende Anforderung des Mieters kann der Vermieter ihm zum Beispiel den Grundsteuerbescheid, den Arbeitsvertrag des Hausmeisters oder die Heizkostenabrechnung für das…
Tipp des DMB Hannover e. V. : Baufreiheit
mehrPlant der Vermieter Modernisierung- oder Reparaturarbeiten in der Wohnung des Mieters, muss der nach Angaben des DMB Hannover e.V. keine „Baufreiheit“ schaffen. Das bedeutet, der Mieter muss keine Schränke abbauen, Möbel aus dem Zimmer oder aus der Wohnung schleppen usw., um die Handwerkerarbeiten zu erleichtern oder zu ermöglichen.
Das gilt nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (63 S 373/13) auch dann, wenn der Mieter verpflichtet ist, die geplanten Modernisierungsarbeiten zu dulden.…Dem Schimmel keine Chance
mehrVerbraucherzentrale Niedersachsen und DMB Hannover e. V. führen wieder einen gemeinsamen „Aktionstag Schimmel“ durch. Denn nach wie vor gibt es zahlreiche Wohnungen, aber auch Gewerberäume, die Feuchtigkeit- und Schimmelbildungen aufweisen. Gegenseitige Schuldvorwürfe zwischen den Mietvertragsparteien sind an der Tagesordnung. Das ist für uns Grund genug, durch Aufklärung und weitere im anliegenden Flyer aufgeführte Aktionen Mietern, Vermietern und Wohnungseigentümern Hilfestellungen an die Hand…
Tipp des DMB Hannover e. V. : Weihnachtsschmuck, Lichterketten und Nikoläuse
mehrMieter haben das Recht, die eigene Wohnung, Fenster und Balkone in der Vorweihnachtszeit nach ihrem Geschmack und ihrer Fantasie zu dekorieren. Auch Lichterketten gehören nach Darstellung des DMB Hannover e.V. Inzwischen weit verbreitete Sitte, in der Zeit vor und nach Weihnachten Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Trotzdem sind außerhalb der eigenen Wohnung der Fantasie- und Dekorationslust Grenzen gesetzt. Der Weihnachtsschmuck, die Lichterketten, die illuminierten…
Tipp des DMB Hannover e. V. : Betriebskostenabrechnung
mehrMieter müssen nach Darstellung des DMB Hannover e.V. spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ihre Heizkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung erhalten haben.
Liegt beispielsweise die Abrechnung für das Kalenderjahr 2015 nicht spätestens Silvester 2016 mittags im Mieterbriefkasten, kann der Vermieter keine Forderungen aus dieser Abrechnung mehr ableiten. Verspätet ist die Abrechnung auch dann, wenn sie erst am späten Nachmittag oder Abend des 31. Dezember in den Mieterbriefkasten…Tipp des DMB Hannover e. V. : Keine Fotos in Mieterwohnung
mehrGegen den Willen des Mieters darf in seiner Wohnung nicht fotografiert werden, teilte der DMB Hannover e.V., mit und berief sich dabei auf eine einhellige Rechtsprechung (LG Frankenthal 2 S 218/09; AG Berlin-Schöneberg 15/11 C 592/03; AG Frankfurt 33 C 2515/97-67).
Insbesondere wenn das Haus oder die Wohnung verkauft bzw. neu vermietet werden soll, drängen Vermieter, Verwalter oder Makler darauf, dass anlässlich eines Besichtigungstermins Fotos bzw. ganze Fotoserien in der Wohnung geschossen…