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Tipp des DMB Hannover e.V. : Wohnfläche Entscheidend
mehrImmer wieder kommt es nach Beobachtungen des DMB Hannover e.V. zum Streit um die Wohnungsgröße. Grund ist, dass die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche häufig nicht mit der tatsächlichen Wohnfläche übereinstimmt.
Aber erst, wenn die Differenz mehr als 10 Prozent zu seinem Nachteil beträgt, kann der Mieter eine Reduzierung der Miete verlangen und in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Steht im Mietvertrag, die Wohnung sei 100 Quadratmeter groß, ist sie aber tatsächlich nur…Tipp des DMB Hannover e.V. : Beruf und Wohnung
mehrWird die Wohnung zu Wohnzwecken vermietet, ist eine berufliche oder gewerbliche Nutzung nach Angaben des DMB Hannover e.V. grundsätzlich nicht gestattet. Anders nur, wenn im Mietvertrag auch eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist (Mischmietverhältnis) oder der Vermieter der beruflichen Nutzung der Wohnung zustimmt oder er sie erlauben muss.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 165/08) dürfen Mieter von zu Hause aus arbeiten, können ihrer freiberuflichen oder gewerblichen…Tipp des DMB Hannover e.V. : Verjährung
mehrAm 31.12. verjähren tausende von Mieteransprüchen. Sie können im neuen Jahr nicht mehr durchgesetzt werden. Nach Angaben des DMB Hannover e.V. beträgt die normale Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mietverhältnissen drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter, der Ansprüche geltend macht, davon erfahren hat.
Das bedeutet: Rückzahlungsanforderungen des Mieters wegen zu viel gezahlter Miete oder zu Unrecht gezahlter…Tipp des DMB Hannover e.V. : Mietkaution
mehrNach dem Gesetz darf die Mietkaution, die Mieter und Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages vereinbaren können, höchstens drei Monatsmieten betragen. Dabei zählen nach Darstellung des DMB Hannover e.V. nur die reinen Netto- oder Grundmieten mit, nicht aber die Betriebskostenvorauszahlungen oder -pauschalen.
Die Obergrenze von drei Monatsmieten gilt unabhängig von der Art der Sicherheitsleistung, also sowohl bei der Barkaution, dem Sparbuch, der Wertpapierverpfändung als der Bürgschaft.…
Tipp des DMB Hannover e.V. : Wohnung zu heiß
mehrEin sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist keine Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Aber wenn die Wohnung in den Sommermonaten tatsächlich unerträglich heiß wird, kann dies ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 40/06) oder eine Mietminderung rechtfertigen (Amtsgericht Hamburg 46 C 108/04).
Nach Darstellung des DMB Hannover e.V. heizte sich eine Berliner Dachgeschosswohnung im Sommer auf bis zu 46 Grad Celsius…
Tipp des DMB Hannover e.V. : Unterlagen aufbewahren
mehr<p> Auch nach dem Auszug aus der Wohnung sollten der alte Mietvertrag, die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen oder Zahlungsbelege, zum Beispiel für die Mietkaution, nicht einfach weggeworfen werden. Zwar gibt es nach Informationen des DMB Hannover e.V. keine gesetzlichen Bestimmungen oder Gerichtsentscheidungen, nach denen Mieter die Unterlagen zu ihrem Mietverhältnis über Monate oder Jahre aufbewahren müssen, sinnvoll ist dies aber auf jeden Fall.<br /><br />Ansprüche aus dem Mietverhältnis,…
Tipp des DMB Hannover e.V. : Untermiete
mehrWill der Mieter seine Wohnung untervermieten, geht das nach Angaben des DMB Hannover e.V. nur mit Zustimmung des Vermieters. Soll die Wohnung insgesamt untervermietet werden, ist der Vermieter in seiner Entscheidung, ob er zustimmt oder nicht, völlig frei. Lehnt er ab, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Er kann den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das kann insbesondere für Mieter interessant sein, die einen Zeitmietvertrag abgeschlossen haben oder einen…
Tipp des DMB Hannover e.V. : Kündigungsfristen
mehr<p>Wollen Mieter oder Vermieter das unbefristete Mietverhältnis beenden und kündigen, gelten unterschiedliche Regelungen. Mieter können ohne Angabe von Gründen kündigen. Vermieter dagegen müssen sich auf einen Kündigungsgrund berufen können. Nach dem Gesetz kommt eine Kündigung nur in Betracht bei Vertragsverletzungen des Mieters, bei Eigenbedarf oder wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung seines Hauses oder seiner Wohnung…
Tipp des DMB Hannover e.V. : Urlaub und Ferienzeit
mehrAuch in diesem Sommer werden wieder Millionen von Mietern in den Urlaub aufbrechen. Damit es während der schönsten Wochen des Jahres oder kurz danach nicht noch Ärger und Streit gibt, hier einige Urlaubstipps des DMB Hannover e.V.:
- Der Mieter muss sicherstellen, dass auch während der Ferien Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten, Strom, Telefon, Gas, Versicherungen usw. eingehalten werden.
- Wer laut Mietvertrag das Treppenhaus reinigen oder den Rasen mähen muss, muss während seines Urlaubs…
Tipp des DMB Hannover e.V. : Mieterrechte rund um den Garten
mehrBei einem angemieteten Einfamilienhaus gehört der Garten in aller Regel als mitgemietet dazu, es sei denn, es steht ausdrücklich etwas anderes im Mietvertrag. Bei Anmietung einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist die Rechtslage nach Darstellung des DMB Hannover e.V. komplizierter. Hier kommt es entscheidend auf den Mietvertrag an. Mieter dürfen den Hausgarten nur nutzen, wenn dieser ausdrücklich mit der Wohnung mitvermietet wurde oder wenn der Garten allen Mietern als…