Deutscher Mieterbund Hannover - News
Neustadt keine Beratung am 22.11.2016
mehrAm 22.11.2016 findet in unserer Außenstelle Neustadt am Rübenberge
keine Beratung statt.
In der 48-sten Kalenderwoche finden die Beratungen wieder wie gewohnt dienstags von 16:00 – 18:00 Uhr statt.
In äußerst dingenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Hannover unter: 0511 / 12 10 60.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Ihr DMB-TeamUnd plötzlich ist Weihnachten
mehrDie Geschäftsstelle Hannover e.V. bleibt
vom 24. Dezember bis einschl. 26. Dezember 2016
und 31. Dezember 2016 bis 01. Januar 2017 geschlossen.
Während dieser Zeit finden auch in unseren Außenstellen bzw. Geschäftsstellen wie Celle, Neustadt, Schaumburg, Nienburg, Hoya, Soltau
keine Beratungen statt.
Am 02.01.2017 sind wir wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie erreichbar.
Allen Mitgliedern und ihren Familien wünschen wir ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie Glück, Gesundheit und Erfolg im…Tipp des DMB Hannover e. V. : Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz
mehrFeuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz in der Wohnung gehören nach Darstellung des DMB Hannover e.V. zu den häufigsten Wohnungsmängeln. Ursache hierfür können Baumängel sein oder aber falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters.
Hat der Mieter seinen Vermieter über die Schimmelproblematik informiert, muss der Vermieter nachweisen, dass kein Baumangel vorliegt, dass der Schimmel nicht auf die Bausubstanz zurückzuführen ist. Erst wenn dem Vermieter dieser Nachweis gelungen ist, kommt es auf…Wichtig: Außenstelle Springe nicht besetzt!
mehrUnsere Außenstelle in Springe ist am Mittwoch, 09.11.2016 nicht besetzt.
Ersatzweise steht unsere Juristin, Frau Jentzsch, am Dienstag, 08.11.2016 von 13:30 bis 17:30 Uhr zur Verfügung.
In der 46sten KW finden die Beratungen wieder wie gewohnt mittwochs statt.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Ihr DMB-Team
Tipp des DMB Hannover e. V. : Bunte Wände
mehrWährend der Mietzeit darf sich der Mieter einrichten, wie er will. Er kann die Wohnung nach seinem Geschmack dekorieren. Das bedeutet nach Darstellung des DMB Hannover e.V. auch, dass der Mieter die Wände und Decken farbig streichen oder die Türen bunt lackieren darf. Mietvertragsklauseln, die das verbieten oder farblich neutrale Anstriche vorschreiben, sind unwirksam.
Anders, so der DMB Hannover e.V., wenn es um die Frage geht, in welchem Zustand die Wohnung am Ende der Mietzeit beim Auszug…
Tipp des DMB Hannover e. V. : Wohnung und Garage
mehrIst die Wohnung zusammen mit einer Garage angemietet, kann der Vermieter die Garage nicht separat kündigen. Bei einem einheitlichen Mietvertrag über Wohnung und Garage ist eine Teilkündigung nach Angaben des DMB Hannover e.V. ausgeschlossen.
Das gilt auch dann, wenn der Vermieter die Garage selbst nutzen will und sich auf Eigenbedarf für die Garage beruft. Auch isolierte Mieterhöhungen für die Garage sind dann unzulässig. Der Vermieter darf das Mietverhältnis allenfalls insgesamt kündigen, wenn…Vorträge zum Mietrecht - DMB Hannover e. V.
mehrEs ist wieder soweit. Im Oktober 2016 referieren unsere kompetenten Volljuristen über folgende Themen:
1.) Abwicklung des Mietverhältnisses
2.) Instandsetzung, Modernisierung und Mieterhöhung
3.) Mieterhöhung.
(Anmeldung erforderlich)
Mehr zu den Veranstaltungen finden Sie HIER
Tipp des DMB Hannover e. V. : Mängelanzeige
mehrTreten während der Mietzeit Mängel in oder an der Wohnung auf, muss der Vermieter sofort informiert werden, am besten schriftlich.
Diese so genannte Mängelanzeige ist Voraussetzung dafür, dass der Mieter seine Ansprüche auf Reparatur, Mängelbeseitigung oder Mietminderung durchsetzen kann.
Die Mängelanzeige ist nach Angaben des DMB Hannover e.V. auch erforderlich, um sich vor späteren Schadensersatzansprüchen des Vermieters zu schützen. Sie ist im Gesetz sogar ausdrücklich vorgeschrieben.…Tipp des DMB Hannover e. V. : Waschmaschine und Trockner
mehrMieter dürfen in ihrer Wohnung eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner aufstellen und benutzen. Das gehört nach einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg (Az.: 9 S 60/13) zumindest in Neubauten ohne weiteres zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
Nach Angaben des DMB Hannover e.V. erklärte das Gericht, Geräusche von Haushaltsmaschinen, wie Waschmaschine oder Trockner, seien von den Mitbewohnern im Haus als „sozialadäquate“ Lärmbeeinträchtigungen hinzunehmen. Das gelte insbesondere…Tipp des DMB Hannover e. V. : Mietermodernisierung
mehrWer in seiner gemieteten Wohnung umbauen oder modernisieren möchte, sollte sich vorab informieren und absichern, rät der DMB Hannover e.V. Anderenfalls drohen spätestens beim Auszug böse Überraschungen.
Alle Modernisierungsarbeiten, die zu Eingriffen in die Bausubstanz des Hauses oder der Wohnung führen, sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Bevor also in eine aufwändige Badsanierung, den Einbau einer zusätzlichen Dusche oder eine Fußbodenerneuerung mit Parkett bzw. Laminat…
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