Deutscher Mieterbund Hannover - News

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    Viel Streit um Schönheitsreparaturen

    Eins der wichtigsten Themen im Mietrecht stellen die Schönheitsreparaturen dar. Der Begriff „Wohnungsrenovierung“ meint dasselbe. Es gibt eine unübersehbare Fülle von Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema. Das ist nicht selbstverständlich. Denn die Gesetzeslage ist sehr einfach:

    Der Vermieter hat die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Andererseits muss man aber anerkennen, dass es im Laufe der Jahrzehnte allgemein üblich geworden ist, die Renovierungspflichten auf den Mieter zu übertragen.…

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    Mietvertrag mit Kündigungsausschluss

    Mieter und Vermieter können wirksam einen Kündigungsausschluss oder einen Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbaren. Eine derartige Vertragskonstruktion ist für Mieter dann sinnvoll, wenn sie ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung anmieten und sie das Kündigungsrisiko „Eigenbedarf“ auf diese Art und Weise einschränken wollen. Einfache, zeitlich befristete Mietverträge können seit der Mietrechtsreform 2001 nicht mehr abgeschlossen werden.

    Wird ein Kündigungsausschluss vereinbart,…

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    Rechtsprechung aus dem Verbandsgebiet 4/2007

    Mieterhöhung und Mietforderung


    Stellt der Vermieter eine Mieterhöhungsforderung für eine preisfreie Wohnung und fragt der Mieter an, ob nicht noch die Sozialbindung besteht, liegt die Beweislast für die Preisfreiheit beim Vermieter. Er muss dem Mieter auf dessen Verlangen Auskunft erteilen.
    LG Hannover, Beschluss  vom 01.06.2007 – 8 T 15/07 –


    Gibt der Mieter aufgrund eines Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung die Erklärung ab, er fühle sich nicht zur Erhöhung verpflichtet, er erteile aber…

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    Rechtsprechung aus dem Verbandsgebiet 3/2007

    Schönheitsreparaturen


    Die Regelung im Mietvertrag, wonach der Mieter nach „Regelfristen“ zu renovieren „hat“, enthält starre Fristen und ist unwirksam. (Haus- und Grund-Vertrag)
    LG Hannover, Urteil vom 19.10.2005 – 12 S 49/05 –
    ebenso AG Hannover, Urteil vom 01.06.2006 – 441 C 3007/06 –

    Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen durchzuführen, „die nach den Regeln fällig sind“ und liegt diesen Regeln ein starrer Fristenplan zugrunde, ist die Vertragsklausel unwirksam.…

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    Schimmel an den Wänden

    Eklig und gesundheitsgefährdend: Schimmel an den Wänden.

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    Hannovers Stadtwerke haben für das Gas zu viel kassiert

    Landgericht gibt Klägern recht – Berufung angekündigt / Kartellamt: Preisunterschiede bis zu 60 Prozent

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    Mieter gegen Ausverkäufe

    DMB Präsidentin: „Wohnungen sind kein Wirtschaftgut“

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