Deutscher Mieterbund Hannover - News
Tipp des DMB Hannover e.V. : Bruttowarmmiete unzulässig
mehrDie Vereinbarung einer Bruttowarmmiete oder Inklusivmiete, bei der die Heizkosten in der Miete schon enthalten sind, ist rechtlich unzulässig. Die Heizkostenverordnung schreibt nach Angaben DMB Hannover e.V. eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung für zentral beheizte Gebäude zwingend vor.
Haben Mieter und Vermieter unzulässigerweise eine Bruttowarmmiete oder Inklusivmiete vereinbart, kann der Vermieter aber nicht ohne weiteres die in der Vergangenheit angefallenen Heizkosten jetzt…14. Aktionstag Schimmel - Der DMB Hannover in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Niedersachsen
mehrDer DMB Hannover und die Verbraucherzentrale Niedersachsen führen am Samstag, 10. Februar 2018 wieder einen gemeinsamen „Aktionstag Schimmel“ durch.
Nach wie vor gibt es zahlreiche Wohnungen, aber auch Gewerberäume, die Feuchtigkeit- und Schimmelbildungen aufweisen. Gegenseitige Schuldvorwürfe zwischen den Mietvertragsparteien sind an der Tagesordnung. Das ist für uns Grund genug, durch Aufklärung und weitere im anliegenden Flyer aufgeführte Aktionen Mietern, Vermietern und Wohnungseigentümern…Tipp des DMB Hannover e.V. : Winterdienst bei Eis und Schnee
mehrGrundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet.
Mieter müssen nach Angaben des DMB Hannover e.V. nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind.
Der Vermieter kann die Arbeiten durch einen Hausmeister erledigen lassen oder einen gewerblichen…Tipp des DMB Hannover e.V. : Abstand und Ablöse
mehrAbstands- oder Ablöseforderungen sind weder ein Ersatz für eine Maklerprovision noch ein Ausgleich dafür, dass nach dem Bestellerprinzip in der Regel der Vermieter die Maklerprovision zahlen muss und nicht mehr der Mieter. Nach Angaben des DMB Hannover e.V. sind Abstandszahlungen, die der wohnungssuchende Mieter leisten soll, damit er die Wohnung anmieten kann oder damit der Vormieter auszieht, grundsätzlich unzulässig.
Zulässig sind dagegen Ablösevereinbarungen, also Kaufverträge, mit denen sich…Tipp des DMB Hannover e.V. : Verjährung + Betriebskostenabrechnung 2016
mehrVerjährung
Am 31.12. verjähren tausende von Mieter- und Vermieteransprüchen. Sie können im neuen Jahr nicht mehr durchgesetzt werden. Nach Angaben des DMB Hannover e.V. beträgt die normale Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mietverhältnissen drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter, der Ansprüche geltend macht, davon erfahren hat.
Das bedeutet: Rückzahlungsanforderungen des Mieters wegen zu viel gezahlter Miete oder zu…Tipp des DMB Hannover e.V. : Waschmaschine und Trockner
mehrMieter dürfen in ihrer Wohnung eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner aufstellen und benutzen. Das gehört nach einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg (Az.: 9 S 60/13) ohne weiteres zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
Nach Angaben des DMB Hannover e.V. erklärte das Gericht, Geräusche von Haushaltsmaschinen, wie Waschmaschine oder Trockner, seien von den Mitbewohnern im Haus als „sozialadäquate“ Lärmbeeinträchtigungen hinzunehmen. Das gelte insbesondere dann, wenn die Geräte…Tipp des DMB Hannover e.V. : Urteile zur Weihnachts - und Adventszeit
mehrDer DMB Hannover e.V. hat die wichtigsten Urteile zur Weihnachts- und Adventszeit zusammengestellt:
Lichterketten: Lichterketten und Weihnachtsschmuck sind grundsätzlich erlaubt, wenn sie sicher installiert sind, die Hausfassade nicht beschädigt wird und Nachbarn nicht übermäßig gestört werden. Es ist weit verbreitete Sitte, in der Weihnachtszeit Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken (LG Berlin 65 S 390/09).
Hinweis: Wird durch grell blinkende und ständig flackernde…Tipp des DMB Hannover e.V. : Baden erlaubt
mehrBaden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. Mit dieser Begründung wies das Kölner Landgericht (LG Köln 1 S 304/96) die fristlose Kündigung einer Kölner Vermieterin zurück. Die ihrer Mieterin mit der Begründung gekündigt, dass die Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24 Uhr durch Baden und die damit verbundenen Wassergeräusche Mitbewohner gestört habe. Hierdurch habe sie ständig und hartnäckig mietvertragliche Pflichten verletzt und insbesondere gegen…
Tipp des DMB Hannover e.V. : Teilkündigung
mehrDie Mietsache kann nur insgesamt gekündigt werden, nicht „scheibchenweise“. So hat der Vermieter nach Angaben des DMB Hannover e.V. kein Recht, einzelne Räume einer Großwohnung zum Beispiel wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Auch die Kündigung von Nebenräumen, wie Dachboden oder Keller, ist ausgeschlossen, genauso wie die separate Kündigung der mitgemieteten Garage oder des mitgemieteten Gartens.
Von dem Grundsatz „ganz oder gar nicht“ gibt es aber eine Ausnahme: Der Vermieter darf „nicht zum Wohnen…Tipp des DMB Hannover e.V. : Briefkästen
mehrMieter haben Anspruch auf einen Briefkasten. Nach Informationen des DMB Hannover e.V. umfasst der Begriff „vertragsgemäßer Zustand der Mietsachen“ auch, dass jedem Mieter ein eigener Briefkasten zur Verfügung steht, so dass sichergestellt ist, dass die Post den Mieter auch erreicht.
Die Briefkästen müssen funktionstüchtig sein. Das bedeutet, DIN-A4-Umschläge oder Zeitschriften müssen problemlos zugestellt werden können. Die Post muss vor Regen und Durchnässung geschützt sein. Soweit diese…
Zur News-Übersicht
ältere News finden Sie in unserem News-Archiv