Deutscher Mieterbund Hannover - News
Tipp des DMB Hannover e. V. : Zeitmietvertrag
mehrZeitmietverträge, in denen eine bestimmte Mietvertragsdauer festgelegt wird, müssen von beiden Vertragspartnern eingehalten werden. Auch Mieter können diesen Vertragstyp nicht während der Laufzeit kündigen. Bei Zeitmietverträgen nach Paragraph 575 Bürgerliches Gesetzbuch muss neben dem Vertragsbeginn und dem genauen Vertragsende auch ein konkreter Befristungsgrund im Vertrag angegeben sein.
Fehlt dieser Hinweis, hat dies zur Konsequenz, dass der Vertrag rechtlich wie ein unbefristeter…Tipp des DMB Hannover e. V.: Rauchen
mehrImmer öfter fühlen sich Mieter von rauchenden Nachbarn belästigt. Es gibt allerdings keine gesetzliche Handhabe Mietern oder Wohnungseigentümern das Rauchen in ihren eigenen vier Wänden zu verbieten. In der Wohnung, genauso wie auf dem dazugehörigen Balkon oder der Terrasse, darf geraucht werden. Das entschieden zum Beispiel die Landgerichte Köln (9 S 188/98) und Paderborn (1 S 2/00) und die Amtsgerichte Bonn (6 C 510/98) und Wennigsen (9 C 156/01).
Auch vertraglich kann Rauchen in einem…Tipp des DMB Hannover e. V.: Notreparaturen
mehrFür notwendige Reparaturen und die erforderliche Mängelbeseitigung ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Der Mieter muss den Vermieter über auftretende Mängel oder Defekte informieren, am besten schriftlich. Der muss sich um die unverzügliche Beseitigung bzw. Reparatur kümmern.
In Notfällen, wenn zum Beispiel im Winter die Heizung ausfällt oder der Heizkörper undicht ist, muss sofort gehandelt werden. Das übliche Verfahren der Mängelanzeige, das heißt der Vermieterinformation, würde…Tipp des DMB Hannover e. V.: Streit um den Aufzug
mehrNach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 103/06) dürfen Vermieter die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten auf alle Mieter des Hauses umlegen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erdgeschoss-Mieter den Fahrstuhl nutzt oder theoretisch überhaupt nutzen kann. Auch wenn der Mieter mit dem Aufzug weder Keller noch Dachboden erreichen kann, muss er anteilige Kosten zahlen.
Weitere wichtige Hinweise:
- Ein…
Tipp des DMB Hannover e. V.: Warmwasser
mehrDer Vermieter muss die zentrale Warmwasserversorgung des Mietshauses das ganze Jahr, 24 Stunden am Tag, in Betrieb halten. Es gehört zu den vertraglichen Vermieterpflichten rund um die Uhr ausreichend warmes Wasser mit einer Mindesttemperatur von 40 – 50 Grad zur Verfügung zu stellen.
Tipp des DMB Hannover e.V.: Wohngemeinschaft
mehrVor Gründung einer Wohngemeinschaft bzw. vor Abschluss eines
Mietvertrages sollten sich die künftigen WG-Mitglieder über die rechtlichen Konsequenzen und über ihre künftigen Rechte und Pflichten informieren. Es gibt immer wieder teure Fehler, die beim Abschluss von Mietverträgen duch Wohngemeinschaften gemacht werden:
- Unterschreibt nur ein Mitglied der Wohngemeinschaft den Mietvertrag,
ist nur dieses Mitglied für die Mietzahlung verantwortlich.Unterschreiben alle Mitglieder den Vertrag,…
- Unterschreibt nur ein Mitglied der Wohngemeinschaft den Mietvertrag,
Tipp des DMB Hannover e. V.: Nachmessen kann sich lohnen
mehrFachleute gehen davon aus, dass rund 80 Prozent der Mietwohnungen kleiner sind, als im Mietvertrag beschrieben. Konsequenz ist, dass Mieter Jahr für Jahr Millionen Euro zu viel an Miete und Nebenkosten zahlen. Deshalb lohnt es sich für Mieter, die Wohnung nachzumessen – insbesondere wenn Dachschrägen oder Balkone vorhanden sind.
Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, gelten grundsätzlich die Regeln der Wohnflächenverordnung. Danach zählen alle Zimmer der Wohnung, inklusive Küche, Flur,…Vorträge zum Mietrecht - jetzt anmelden!
mehrIm November 2008 bietet der DMB Hannover wieder interessante Vorträge mit Diskussionsmöglichkeit für seine Mitglieder an.
Die Termine und Themen im Einzelnen:
Dienstag, 04.11.2008:
Der Abschluss des Mietvertrages und mögliche Mieterhöhungen während des Mietverhältnisses
Referentin: Antje Gruhl
Dienstag, 11.11.2008:
Umlagefähigkeit von Betriebskosten, vor allem in der Jahresabrechnung
Referentin: Sabine Stromburg
Dienstag, 18.11.2008:
Instandsetzung, Modernisierung, Mietminderung
Refere…
Tipp des DMB Hannover e. V.: Kündigungsfristen
mehrSowohl Mieter als auch Vermieter müssen Kündigungsfristen einhalten, wenn sie ein unbefristet abgeschlossenes Mietverhältnis kündigen wollen:
- Kündigt der Mieter die Wohnung, gilt regelmäßig eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Wohndauer im Haus oder in der Wohnung spielt dabei keine Rolle. Sind im Mietvertrag längere Fristen vereinbart, ist das unwirksam. Es sei denn, die seltene Ausnahme greift, dass eine längere Kündigungsfrist individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt…
Tipp des DMB Hannover e. V.: Wäsche trocknen
mehrGrundsätzlich darf der Mieter seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Nach Darstellung des DMB Hannover e. V. ist eine Klausel im Mietvertrag unwirksam, die das Aufhängen von Wäsche in der Wohnung verbietet.
Der Mieter hat das Recht, seine "kleine" Wäsche auf dem Balkon zu trocknen, er kann hier eine Wäscheleine spannen oder eine Wäschespinne aufstellen. Soweit der Mieter die Wäsche in der Wohnung, z.B. im Badezimmer, trocknet, muss er durch ausreichendes Lüften sicherstellen, dass keine…
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