Häufige Fragen und Antworten
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellten Fragen rund um alle Belange von Wohnungsmietern. Weitere Fragen beantworten wir unseren Mitgliedern gerne per E-Mail oder Telefon.
Fragen zu Mietverträgen
Normalerweise werden unbefristete Mietverträge abgeschlossen. Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen, meist werden die aber als Formularmietvertrag abgeschlossen. Ein Formularmietvertrag enthält vorformulierte standardisierte Vertragsbedingungen, die durch Eckpunkte ergänzt werden. Das Mietverhältnis läuft i. d. R. auf unbestimmte Zeit. Ein Vertragsende ist nicht vorgesehen. Für Mieter gilt dann eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für Vermieter gelten Kündigungsfristen (je nach Wohndauer) zwischen 3 und 9 Monaten und er braucht einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Dies kann z.B. Eigenbedarf sein.
Nachteile der unbefristeten Mietverträge:
Bei kleineren oder Privatvermietern kann die Eigenbedarfskündigung drohen.
Insbesondere bei Einliegerwohnungen oder in vom Vermieter mitbewohnten Zwei-Familienhäusern, besteht geringer Kündigungsschutz.
Mieterhöhungen sind bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich.
Achtung: Bei unbefristeten Mietverträgen kann Kündigungsausschluss/Kündigungsverzicht auf die Dauer von bis zu vier Jahre ausgeschlossen werden.